Objektnachweis, Courtagevereinbarung, allgemeine Geschäftsbedingungen
Objekt:
1. Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, bzw. mit der Anforderung von Informationen, oder eines Exposés, Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Makler, Verkäufer, Vermieter oder Bank eines angebotenen Objektes kommt der Maklervertrag mit dem Miet- oder Kaufinteressenten / Bieter zu den nachfolgenden Bedingungen dieser AGB zustande.
2. Maklercourtage
Provisionspflichtig sind folgende Geschäfte:
Abschlüsse mit durch die Maklerfirma nachgewiesene Verkäufer, Vermieter, Verpächter (Grundstücks- oder Hauseigentümer, Banken,) ohne Rücksicht auf ein bestimmtes Objekt innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss. Objekte, welche im Rahmen einer Zwangsversteigerung ersteigert werden und Forderungsaufkäufe.
Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines Vertrages, auch wenn dieser über eine Tochter- oder Beteiligungs-gesellschaft oder einer dem Angebotsempfänger angeschlossenen bzw. eine durch ihn vermittelte Firma getätigt wird, haben wir gegen den Käufer einen Anspruch auf Zahlung einer Provision in Höhe von:
- An- und Verkauf, berechnet aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie und allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen vom Käufer wie folgt:
Kaufpreis
bis 5.000.000,00 € - 5,0% Provision
ab 5.000.000,00 € bis 25.000.000,00 € - 4,0% Provision
über 25.000.000,00 € - 3,0%
jeweils zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, z.Zt. 19,0%
-An- und Vermietung, vom Mieter
Bei Verträgen mit einer Laufzeit unter 10 Jahren 3 Monatsnettomieten,
bei Verträgen ab einer Laufzeit von 10 Jahren 4 Monatsnettomieten.
Darüber hinaus kann je nach Größe der zu veräußernden Objekte eine individuelle Maklercourtage in beiderseitigem Einvernehmen schriftlich vereinbart werden.
Der Angebotsempfänger ist verpflichtet eine entsprechende Vereinbarung mit dem Käufer zu treffen, falls er nicht selbst Käufer ist. Er haftet in vollem Umfang für den Provisionsanspruch.
Die Maklercourtage ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte Kaufvertrag oder aber ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag (Pachtvertrag, Zuschlag des Gerichtes bei Erstehung im Wege der Zwangsversteigerung o.ä.) zustande gekommen ist, (bei Auslandsobjekten auch mit Abschluss eines Privatkaufvertrages) bzw. mit Unterzeichnung des Mietvertrages. Mitursächlichkeit genügt.
3. Fälligkeit der Courtage
Die Courtage ist verdient mit Schließung eines Kaufvertrages / Pachtvertrages / Zuschlag durch ein Gericht und in voller Höhe 7 Tage nach erfolgter Beurkundung / Zahlung des Zuschlagbetrages, Unterschrift des Miet-/Pachtvertrages zur Zahlung fällig. Andere Fälligkeiten gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart sind. In diesem Fall ist die späteste Fälligkeit aber auf jeden Fall der Zeitpunkt der Kaufpreisfälligkeit.
4. Nichtausführung eines Vertrages
Die Nichtausführung eines zustande gekommenen Vertrages (nachträgliche Wiederaufhebung, Anfechtung wegen Irrtum oder Rückgängigmachung aus irgendwelchen Rechtsgrund, Nichtzahlung des Kaufpreises) berührt den Provisionsanspruch nicht.
5. Objektbekanntheit
Ist dem Empfänger eines Angebotes das nachgewiesene Objekt bereits vorher als verkäuflich/mietbar bekannt, ist er verpflichtet, unter Vorlage schlüssiger Beweise, seine Vorkenntnis umgehend nach Erhalt unseres Verkaufs-/Vermietungs-expose`s bekannt zu geben. Geschieht dies nicht, gilt die Gelegenheit zum Erwerb oder zur Anmietung dieses Objektes als bisher unbekannt. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist stets auf uns Bezug zu nehmen.
6. Notarielle Beurkundung bzw. Abschluss Mietvertrag
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Abschluss des Kauf-/Mietvertrages und auf eine Ausfertigung des Kauf-/Mietvertrages. Bei notariellen Kaufverträgen hat der Makler das Recht im Kaufvertrag seinen Courtageanspruch in Form einer Maklerklausel mit zu beurkunden. Er hat das Recht bei der Beurkundung anwesend zu sein.
7. Nachwirkung
Wird ein durch uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von 5 Jahren danach jedoch gekauft bzw. ersteigert, so ist die hierfür vereinbarte Courtage zu zahlen, abzüglich der für den ersten Vertrag gezahlten Courtage.
8. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu sein.
9. Weitergabe
Alle Angebote in Form von Datenblättern, Offerten bzw. Exposés sind streng vertraulich und nur für den Empfänger / Interessenten bestimmt. Erlangt ein Dritter durch Verschulden des Empfängers / Interessenten Kenntnis von den Angeboten und kommt dadurch ein Vertrag zustande, schuldet der Interessent /Angebotsempfänger die volle unter 2. vereinbarte Maklercourtage.
10. Veröffentlichung
Dem Empfänger ist es ausdrücklich untersagt, das Objekt und dessen Daten zu veröffentlichen (Internet / Zeitung) oder werbemäßig zu streuen.
11. Haftung
Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf erteilten Informationen unserer Auftraggeber / Dritter und wurden von uns nach besten Wissen zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie für verborgene Mängel und Risiken oder das Eintreten von Prognosen kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Vom Makler erstellte Exposés stellen lediglich eine Vorinformation dar. Als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.
Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten begrenzt. Eine wirtschaftliche und technische Prüfung der angebotenen Objekte/Projekte obliegt ausschließlich dem Angebotsempfänger. Schadenersatzansprüche gegen den Makler verjähren in 3 Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in 3 Jahren nach Beendigung des Auftrages. Die Abtretung von Schadensersatz-ansprüchen durch Auftraggeber bzw. Interessenten ist ausgeschlossen.
12. Zwischenverkauf
Ein Zwischenverkauf bleibt dem Makler und dessen Auftraggeber generell vorbehalten.
13. Kundenschutz
Der Angebotsempfänger gewährt dem Makler bezogen auf den Verkäufer/Vermieter des hier angebotenen Objektes einen Kunden- und Quellenschutz von 2 Jahren.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die ungültige Klausel ist durch eine gültige, die dem beabsichtigtem Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
15. Schriftform
Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und Zustimmung der Concordium Asset Management GmbH.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit zulässig, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bottrop.
Hauptsitz Deutschland
Vienkenstraße 103
46240 Bottrop
Germany
Rufen Sie uns an unter:
02041 77 33 625
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